LIGHTPARTZ® 35W 2.200lm Spot Light 10-30V OFFROAD
Dieser Arbeitsscheinwerfer wurde speziell für den preisbewussten Käufer entworfen worden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass wir hier auf die wichtigsten Features, die einen guten Arbeitsscheinwerfer ausmachen, verzichtet haben.
Die Schutzklasse IP68 (wasser-, staubdicht und schockresistent), die bruchsichere Polycarbonat-Linse sowie stufenlose Verstellbarkeit für eine flexible Ausleuchtung gehören zu den Standards, die diesen 35W Scheinwerfer ausmachen.
Einsatzgebiete*:
- Straßenfahrzeuge: z.B. PKW/LKW/ Transporter/ Truck
- Forst- und Landwirtschaft: z.B. Traktor/ Schlepper/ Mähdrescher/ Erntemaschine/ Feldhäcksler
- Offroad: z.B. 4x4, Geländewagen/ SUV/ UTV/ Quad/ ATV
- Wasserfahrzeuge: z.B. Yacht/ Boot/ Schiff
- Bauindustrie/Arbeitsmaschinen: z.B. Baumaschinen/ Bagger/ Radlader
- Katastrophenschutz/ Einsatzfahrzeug/ Kommune: z.B. Polizei/ Feuerwehr/ THW/ Reinigungsfahrzeug
- Caravaning: z.B. Wohnmobil/ Wohnwagen
*Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!
Technische Merkmale:
- Leistung: 35W (7x 5W hochleistungs-LEDs)
- LED Chip: EPISTAR
- Lebensdauer: über 30.000h
- Lichtstrahl: Spot gebündelter Abstrahlwinkel
- Lichtintensität: 1.000 Lumen
- Farbtemperatur: 6.000K-6.500K (kaltweiß)
- Farbe Gehäuse: schwarz
- Material Gehäuse: Aluminium Druckguss
- Material Linse: gehärtetes Glas
- Material Halterung: Edelstahl
- Betriebsspannung: 10-30 Volt DC
- Schutzklasse: IP 68 (wasserdicht, staubdicht, stoßfest)
- CE-Konform
- Erfüllt RoHS-Richtlinien
- Abmessungen B x H x T in cm (ohne Halterung): 11,0 (12,7 mit Halterung) x 12,0 x 7,0 (8,0 mit Standfuß)
- Gewicht: n.a.
- Kabellänge: ca. 35 cm
Lieferumfang:
- 1x LIGHTPARTZ® 35W Arbeitsscheinwerfer Spot
- 1x Befestigungsmaterial
- 1x Kabelabschluss mit Deutschstecker (abgedichtet)
Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:
Wir bringen Licht ins Dunkle! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:
Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO ?Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten? geregelt:
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."
Beachten Sie daher Folgendes:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
- Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
- Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
- Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
- Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
- Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"